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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1.Mai 2008)

Die sonnenland draisinentour gmbh betreibt auf der Bahnstrecke von Horitschon/Neckenmarkt nach Oberpullendorf (an geraden Tagen) bzw. von Oberpullendorf nach Horitschon/Neckenmarkt (an ungeraden Tagen) auf einer Länge von ca. 23 km einen Fahrrad-Draisinenbetrieb. Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der sonnenland draisinentour gmbh kommt ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Die Anmeldung hat telefonisch über das Büro oder schriftlich – brieflich, elektronisch oder per Telefax- zu erfolgen und ist an die sonnenland draisinentour gmbh zu richten, wenn nicht direkt vor Ort gebucht wird.

1.2. Die Annahme des Vertrages wird zu angemessener Zeit in Form einer Buchungsbestätigung erklärt.

1.3. Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietentgeltes und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.

1.4. Die Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen vor Fahrtantritt unterzeichnet werden.

2. Bezahlung

2.1. Die Aktuellen Mietpreise sind auf unserer Homepage zu finden.

2.2. Für Gruppen ab der 6. Draisine Euro 2,- Ermäßigung. Die V7, V9 und die V10 werden in diesem Fall für 2 Draisinen gezählt. Diese Regelung gilt Werktags sowie So- und Feiertags.

2.3. Die Bezahlung hat spätestens vor Antritt der Fahrt bar zu erfolgen. Der Kundenbetreuer an der Ausgabestelle der Draisine ist geldempfangsbevollmächtigt. Eine vorherige Zahlung an die

sonnenland draisinentour GmbH, ist ebenfalls möglich. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

3. Leistung

Am Fahrtantrittstag erfolgt die Ausgabe der Draisinen wie folgt:

Werktags: von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstags, Sonntags und Feiertags: von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Die Ausgabe erfolgt nur unter der Vorraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegebene Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat. Die Draisine steht dem Kunden bis 18.45 Uhr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Endbahnhof abzugeben. Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behält sich die sonnenland draisinentour gmbh vor, dadurch verursachte Kosten in Rechnung zu stellen.

Bei der Buchung können nur die Draisinentypen ausgewählt werden. Wenn Sie eine Wunschdraisine möchten, müssen Sie dieses entweder telefonisch bekanntgeben oder in die Anmerkung schreiben.

4. Altersbestimmungen

Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren. Eine Draisine darf nur von mindestens 2 Personen befahren werden, wobei eine Person die Volljährlichkeit erreicht haben muss. Für Gruppenfahrten minderjähriger Fahrgäste (wie zB Schulklassen) gelten gesondert zu vereinbarende Bestimmungen.

5. Stornierungen

5.1. Der Kunde kann vor dem gebuchten Fahrtantrittstag unter den in Punkt 5. 3. angeführten Voraussetzungen vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei sonnenland draisinentour gmbh.

5.2. Der Nichtantritt ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Mietvertrag.

5.3. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann die sonnenland draisinentour gmbh unter Berücksichtung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache Schadenersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:

bis zum 31. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:10%
bis zum 21. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:20%
bis zum 15. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:30%
bis zum 11. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:40%
bis zum 8. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:45%
bis zum 3. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:50%
bis zum 2. Tag vor dem gebuchten Fahrtantrittstag:80 % des Mietentgeldes, danach 100%

Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der sonnenland draisinentour gmbh ein geringerer Schaden entstanden ist, die sonnenland draisinentour gmbh kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, der dann im Einzelnen nachzuweisen ist.

5.4. Falls andere als die angemeldeten Personen die angemiete Draisine benutzen wollen, so ist dies der sonnenland draisinentour gmbh rechtzeitig mitzuteilen.

5.5. Bearbeitungs- und Rücktrittsentgelt sind sofort zur Zahlung fällig.

6. Wetterbedingungen

Die Draisinen werden in der Zeit vom 01. 04 bis 31. 10 eines Jahres bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei „schlechtem Wetter“ ist die sonnenland draisinentour gmbh nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden von der sonnenland draisinentour gmbh nicht gestellt, sodass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.

7. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall

Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern von sonnenland draisinentour gmbh mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern von sonnenland draisinentour gmbh verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung der sonnenland draisinentour gmbh nach den Bestimmungen des EKHG ist ausdrücklich ausgeschlossen. Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens bzw. Nichteinhalten der Sicherheitshinweis Beschädigungen an der Draisine und/ oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!

8. Anmietung im Rahmen von Pauschalangeboten

Erfolgt die Anmietung der Draisinen im Rahmen eines Pauschalangebotes, ist Vertragspartner der jeweilige Reiseveranstalter.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

9.2. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrags entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Anmietbedingungen.

9.3. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der sonnenland draisinentour gmbh als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist jedenfalls ausschließlich Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.